Satzung

 


Satzung der„Schwoagara Old Rider´s“ (Änderungen in "rot" zur letzten JHV am 11.03.2023)


§1 Name und Gründung
Der Verein wurde am 04.02.1994 gegründet.Der Vereinsname wurde wie folgt festgelegt:
„SCHWOAGARA OLD BIKER´S“
Namensänderung am 03.05.1996 auf
„SCHWOAGARA OLD RIDER´S“
Der Vereinssitz ist in 93333 Schwaig.
Vereinslokal: Vereinsheim
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck und Ziel
Der Verein ist frei von jeder Politik und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abgabeordnung.
Ferner wird versucht die Interessen der Motorradfahrer am Ort Schwaig zu vertreten, gemeinschaftliche Ausfahrten zu organisieren und gesellschaftliche Veranstaltungen zu übernehmen.

§3 Versammlung

Jeden Mittwoch ist eine Versammlung (Stammtisch) abzuhalten.
Am Jahresanfang, spätestens aber im März, ist ein Rechenschaftsbericht der Vorstandschaft abzuliefern, die dann entlastet werden muss. Die Wahl wird im 2- Jahresrhytmus durchgeführt, wobei 3 Mitglieder als Wahlausschuss bestimmt werden. Die Wahl kann per Hand aufheben, falls gewünscht, aber auch schriftlich ermittelt werden.
Die Einladung zur Jahreshauptversammlung hat an die Mitglieder schriftlich zu erfolgen (fristgemäß 8 Tage vorher).
Ferner sind in der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer für das nächste Geschäftsjahr zu wählen.

§4 Vorstandschaft
Die Geschäfte des Vereines werden von dem Vorstand geführt.
Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. Vorstand                - Schriftführer
- 2. Vorstand                - 1. Beirat
- Kassier                      - 2. Beirat

§5 Beitrag

Der Beitrag beträgt jährlich €20.-. Er wird automatisch per Bankeinzug vom jeweiligen Konto am Jahresanfang abgebucht.
Die einmalige Aufnahmegebühr von €20.- wird ebenfalls automatisch abgebucht.

§6 Kassenführung

Der Kassier hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Diese ist in der Jahreshauptversammlung der Mitglieder, zur Einsicht, vorzulegen und von 2 in der letzten Jahreshauptversammlung gewählten Kassenprüfern zu prüfen.

§7 Pflichten

Jedes Mitglied ist verpflichtet sich nach bestmöglicher Kraft am Vereinsgeschehen zu beteiligen.
Bei Veranstaltungen haben sich die Mitglieder so zu verhalten, dass dem Ansehen des Vereins kein Schaden zugefügt wird.
Jeder Teilnehmer einer Ausfahrt hat sich so zu verhalten, dass er weder seine eigene, noch die Gesundheit anderer gefährdet.

§8 Aufnahme

Aufgenommen kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr erreicht hat sowie einen Führerschein der Klasse 1, bzw. einen alten Führerschein der Klasse 4 (bis 250 ccm) besitzt.
Die Aufnahme muss in einer Versammlung durch eine 2/3 Mehrheit bestätigt werden.
Bei der Aufnahme sind der automatische Bankeinzugsauftrag sowie die Anerkennung der Satzung zu unterschreiben.

§9 Austritt und Ausschluss

Will ein Mitglied austreten, so hat es dies schriftlich an die Vorstandschaft bekannt zu geben. Ferner kann ein Mitglied durch eine Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden (2/3 Mehrheit).
Bei Zahlungsrückstand von einem Jahr erfolgt der automatische Ausschluss.
Austritt sowie Ausschluss muss in einer Versammlung bekannt gegeben werden.
In beiden Fällen können keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verein geltend gemacht werden.

§10 Haftung

Jedes Mitglied nimmt bei allen Veranstaltungen des Vereins auf eigenes Risiko teil.
Bei Unfällen kann vom Verein kein Schadensersatz jeglicher Art beansprucht werden.

§11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins kommt das Vereinsvermögen einer karitativen Hilfsorganisation zugute.

§12 Satzung

Eine Satzungsänderung kann nur mit einer 2/3 Mehrheit vorgenommen werden.
Ferner muss jedes Mitglied schriftlich darüber, spätestens 8 Tage vorher, informiert werden.
Diese Satzung tritt ab dem 11.03.2023 in Kraft.
Diese Satzung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11.03.2023 beschlossen.
Anwesend waren 16 Mitglieder
Mit „ja“ haben gestimmt: 15
Mit „nein“ haben gestimmt: 0
Enthaltungen: 1